Asterix kämpft erfolgreich für Obelix

Werden Waffen mit Comics in Verbindung gebracht?

iStock, travelview

Der Verlag von Asterix und Obelix hat erfolgreich seine Marke "Obelix" gegen ein polnisches Rüstungsunternehmen verteidigt.

Obelix, eine der beiden Hauptfiguren des Kult-Comics „Asterix und Obelix“ von René Goscinny und Albert Uderzo, ist dabei für seine Stärke und Größe, aber auch für seinen Appetit auf Wildschweine bekannt. Die Comics haben weltweit einen enormen Bekanntheitsgrad. Nach Angaben des Verlags “Les Éditions Albert René”, in dem die Asterix und Obelix-Comics erscheinen, wurden die Bücher in 111 Sprachen übersetzt und weltweit 375 Millionen Mal verkauft. “Obelix” ist zudem seit 1998 zugunsten des Verlags als Marke eingetragen, zum Beispiel für Bücher, Kleidung und Spiele.

Ein polnisches Rüstungsunternehmen will nun Waffen und Munition mit dem Namen “Obelix” bewerben. Es meldete daher "Obelix" 2020 als Marke für Waffen, Munition, Sprengstoff etc. an. Der Verlag beantragte beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) an.

Er begründete den Antrag damit, dass das Unternehmen die Marke für ihre Produkte bewusst als Anspielung auf die "Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke" der Obelix-Figur gewählt habe. Das Rüstungsunternehmen würde die Bekanntheit sowie das Ansehen der älteren Marke ausnutzen und deren Ruf schaden könnte.

Das EUIPO wies den Antrag jedoch zurück. Es argumentierte, dass die Bekanntheit der älteren Marke nicht hinreichend sicher nachgewiesen worden sei. Nur wenn eine Marke hinreichend bekannt sei, gelte ein weitergehender Markenschutz. Denn selbst bei identischen Marken liegt dann keine Verwechslungsgefahr vor, wenn sie für nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragen sind. So wie im vorliegenden Fall, in dem sich „Comics“ auf der einen Seite und „Waffen“ auf der anderen Seite gegenüberstehen. Darüber hinaus bezweifelte das EUIPO, dass Käuferinnen und Käufer von Waffen deren Eigenschaften gedanklich mit denjenigen der Comicfigur in Verbindung bringen würden. Gegen diese Beurteilung klagte der Verlag vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG).

Diese Klage war nun erfolgreich; das EuG kam zu einem anderen Ergebnis. Es urteilte, dass die Analyse des EUIPO unvollständig und fehlerhaft gewesen sei. So habe das EUIPO bestimmte Belege für die Bekanntheit der Marke nicht zutreffend gewürdigt. Außerdem habe sie Beweismittel, in denen das Zeichen gemeinsam mit der Marke “Asterix” verwendet wurde, nicht übergehen dürfen. Zwar träten Obelix und Asterix fast immer gemeinsam auf; dennoch sei es sei es möglich, dass der Begriff "Obelix" individuell als eigenständige Marke wahrgenommen werde, die Bekanntheit erlangt haben könnte. 

Zudem habe das EUIPO nicht einfach annehmen dürfen, dass die Unterschiede zwischen den jeweiligen Waren - Comics und entsprechenden Merchandising-Artikeln einerseits und Waffenherstellung andererseits - zu groß sei und es keine Überschneidung der maßgeblichen Verkehrskreise gebe. Es sei durchaus möglich, dass mit Waffen namens Obelix auch eine Verbindung zur Comicfigur hergestellt werde. Die ältere Marke des rauffreudigen aber friedliebenden Galliers könne dadurch beeinträchtigt werden. Das EuG verwies den Fall an das EUIPO zurück mit dem Auftrag, die aufgeworfenen Fragen umfassend unter Berücksichtigung aller maßgeblicher Faktoren zu prüfen.

Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eingelegt werden. 

Patentanwälte Dörner & Kötter

Martin Dörner
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