In den letzten Tagen wurde deutlich, dass die Bundesregierung mit allen Mitteln versucht, auf Kosten der Bevölkerung ihre Haushaltslöcher zu stopfen. So wurde vom ifo-Institut München aufgedeckt, dass bisher 95 Prozent des „Sondervermögens“ (= Schulden) zweckentfremdet und für normale Haushaltspositionen genutzt wurden. Auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist in der Diskussion. Und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von der SPD möchte nun das Ehegattensplitting abschaffen.
Offiziell wird das mit der Gleichstellung der Frauen begründet, die aufgrund des meist höheren Steuersatzes im Splitting-Modell eher in Teilzeit arbeiten. Lars Klingbeil möchte das ändern und die Frauen von diesen „Ketten“ befreien. Es ist wohl eher ein neuer Angriff auf die klassische Familie und ein Versuch, das Steueraufkommen zugunsten des Staates zu erhöhen. Nicht berücksichtigt wird bei dieser Überlegung, dass in Deutschland gerade Stellen abgebaut werden und Künstliche Intelligenz diesen Prozess beschleunigt.
Staat als Profiteur
Eine echte Individualbesteuerung anstelle des Splittingtarifs würde nach Berechnungen des DIW zu erheblichen Steuermehreinnahmen beim Staat führen. Die Größenordnungen liegen bei etwa 27 Mrd. Euro Mehreinnahmen pro Jahr.
Ein weiterer volkswirtschaftlicher Effekt wäre eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen, die ihre Teilzeitjobs - so die These - dann zugunsten von Vollzeitstellen aufgeben würden. Dadurch würde das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um bis zu rund 1,5% steigen und zusätzliche Steuer- und Sozialbeitragseinnahmen generieren.
Und bei Haushalten?
Wenn die Abschaffung des Ehegattensplittings nicht aufkommensneutral abgeschafft wird, verlieren die Haushalte, der eine mehr, der andere weniger. Das Splitting senkt heute die Steuerlast besonders stark bei Ein‑Verdiener- oder stark ungleich verdienenden Paaren (z.B. 45.000 Euro vs. 15.000 Euro).
- Beispiel: Ein Paar mit 45.000 Euro und 15.000 Euro Einkommen spart aktuell rund 800–850 Euro Einkommensteuer pro Jahr durch das Splitting.
- Simulationen zeigen: In Haushalten, in denen ein Partner gar nicht erwerbstätig ist, würde das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen durch eine Abschaffung um ca. 232 Euro pro Monat sinken (≈ 2.800 Euro pro Jahr).
Hohes Einkommen
Besonders betroffen sind die Besserverdienenden: z. B. bei einem Paar, bei dem ein Partner nahezu allein 120.000 Euro pro Jahr verdient, beträgt der Splittingvorteil etwa 9.000–11.000 Euro pro Jahr. Durch eine Reform ohne Ausgleichszahlungen wandert dieses Geld dann direkt zum Finanzamt.
Auch für eine vierköpfige Familie mit 120.000 Euro Einkommen ist das Splitting immer noch sehr vorteilhaft und seine Abschaffung nachteilig, weil 2 × 60.000 Euro deutlich geringer besteuert werden als ein Einkommen von 120.000 Euro im Grundtarif.
Der Splittingvorteil steigt demnach mit zwei Faktoren: hohes gemeinsames Einkommen und großer Einkommensunterschied zwischen den Partnern (klassische Einverdiener- oder 80/20‑Konstellation). Ob Kinder da sind oder nicht, spielt für die Berechnung des Splittingvorteils keine Rolle. Kinder wirken nur über Freibeträge etc., nicht über das Splitting an sich.


